Suchtkranke müssen für IV-Rente anders beurteilt werden

05.08.2019
Wegweisendes Urteil
Das Bundesgericht setzt Abhängigkeit neu mit psychischen Erkrankungen gleich.
Alkohol, Kokain oder Schlafmittel. Bei Suchtproblemen wie diesen konnten Betroffenen bisher nicht auf eine Invalidenrente hoffen. Es galt die Sichtweise, dass der Süchtige seinen Zustand selbst verschuldet habe und einen Entzug machen soll. Für Personen mit Suchterkrankungen waren die Hürden für eine Rente deshalb sehr hoch.
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